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§1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, der Agentur SPORT-MODEL und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

§2 Buchungsgrundlagen

Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der MwSt. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten läßt, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.

§3 Buchungsmodalitäten

Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50% des vereinbarten Model-Honorars.

§4 Annullierung

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.

Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.

Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

§5 Arbeitszeit

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

§6 Model-Honorar

Das Model-Honorar umfaßt das Tageshonorar zzgl. MwSt.
Nutzungsrechte werden gesondert verhandelt (siehe unten).

Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

§7 Reisekosten

Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bis zu 2 Arbeitstage: Tageshonorar, bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar, ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über mehr als 1 Arbeitstag.

Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag, eine Kostenerstattung erfolgt nur gegen Vorlage der Belege. Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§8 Zahlungskonditionen

Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in EUR zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in EUR zu erfolgen.

§9 Reklamation

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.

Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpaßtes Flugzeug etc.) hat das Model endsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

§10 Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§11 Nutzung für Selbstdarstellungen und Eigenwerbung

Es gilt als vereinbart, daß die Agentur SPORT-MODEL, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte (wie Fotographien, Videos, ect.), des gebuchten Models, ohne Entgelt, zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Models verwenden darf (insbesondere für Model-Set-Karten und Internetpräsens des Fotomodells).

§12 Versicherungen und Steuern


Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie das Fotomodell selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Für besonders risikoreiche Buchungen ist eine Sondervereinbarung zu treffen.

Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodell als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst.

§13 Abwerbung

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an, der Buchung zugrundeliegenden, Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben. Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von Agentur SPORT-MODEL vermittelten Fotomodelle und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauf folgenden Frist von acht Wochen nur in gegenseitigem schriftlichen Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes/ Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Models/Mitarbeiters/ Beteiligten, mindestens jedoch EUR 25.000.

§14 Haftung

Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt die Agentur SPORT-MODEL nicht. Insbesondere haftet SPORT-MODEL nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet SPORT-MODEL , wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird.

SPORT-MODEL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur SPORT-MODEL selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

SPORT-MODEL selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Models, Kunden und Dritten. Ebensowenig Haftet SPORT-MODEL bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen.

Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für Hair-styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich.

§15 Schlußbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur, Berlin.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Kunden und Models/vermittelte Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin als Sitz von SPORT-MODEL.

 
                   
         
                   
 
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